BAR-Rehabilitation
Die Vereinbarung der
Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) nach § 20, Abs. 2a SGB IX zum internen Qualitätsmanagement in der stationären Rehabilitation formulierte grundsätzliche Anforderungen an das einrichtungsinterne Qualitätsmanagement. Die stationären Rehabilitationseinrichtungen sind verpflichtet, sich von einer Zertifizierungsorganisation zertifizieren zu lassen, die durch eine herausgebende Stelle anerkannt ist. Seit 30.09.2012 müssen die stationären Rehabilitationseinrichtungen ein entsprechendes Zertifikat vorlegen, da ihnen sonst der Versorgungs- bzw. Belegungsvertrag gekündigt wird.
ZERTPUNKT ist derzeit für folgende Qualitätsmanagement-Verfahren oder Qualitätssiegel zugelassen:
- Paritätisches Qualitäts-Siegel® Reha
- Diakonie-Siegel Medizinische Rehabilitation
Alle o.g. Qualitätssiegel erfüllen die Anforderungen aus der BAR-Vereinbarung.
- MGW-Qualitätssiegel orientiert am BAR-Verfahren
Weitere Informationen zu den o.g. Verfahren finden Sie hier:
http://www.pq-sys.de/ueberblick-pruefverfahren.html
http://diakonie-dqe.de/ds-medizinische-rehabilitation-6137.htm
http://www.bar-frankfurt.de/
http://www.pq-sys.de/aktuelles/items/qualitaetssicherung-in-den-mutter-vater-kind-kliniken.html