Müttergenesungswerk (MGW)-Qualitätssiegel



Seit dem 01.10.2014 können Einrichtungen im MGW-Verbund das MGW-Qualitätssiegel auch durch die ZERTPUNKT GmbH erlangen.

Im Angebot sind zwei Varianten:

- Einzelverfahren: MGW-Qualitätssiegel – insbesondere für Vorsorgeeinrichtungen
- Verknüpftes Verfahren: BAR-Anforderungen + MGW-Qualitätssiegel + gegebenenfalls weitere QM- oder verbandsspezifische Zertifizierungsverfahren.


Die Anforderungen und die Inhalte des MGW-Qualitätssiegels sind in beiden Fällen identisch.

Bis 30.09.2017 müssen alle Einrichtungen des Verbundes dieses Zertifikat erlangen. Voraussetzung für den Erhalt des MGW-Qualitätssiegels ist die Erfüllung aller MGW-Qualitätskriterien des Müttergenesungswerkes. Bei der Beurteilung der Erfüllung der zu prüfenden MGW-Qualitätskriterien gelten die Beschlüsse des Kuratoriums der Stiftung als Maßstab. Das MGW-Qualitätssiegel ist verpflichtend für alle anerkannten Einrichtungen im MGW-Verbund. Um eine weitestgehende Verknüpfung der Begutachtung der MGW-Qualitätskriterien mit den bestehenden Zertifizierungsverfahren zu ermöglichen, orientieren sich die Regelungen des Verfahrens zum MGW-Qualitätssiegel am BAR-Verfahren.

Der Gesetzgeber hat in den §§ 135 a und 137 d Absatz 1 und 2 SGB V die Einrichtungen der stationären Rehabilitation und Vorsorge zur Qualitätssicherung und zum internen Qualitätsmanagement verpflichtet. Für stationäre Rehabilitationseinrichtungen mit einem Vertrag nach den §§ 111 und 111 a SGB V ist damit eine Zertifizierungspflicht gesetzlich gefordert, die Einzelheiten richten sich nach § 20 Abs. 2 a SGB IX.
Auch für die Einrichtungen der stationären Vorsorge mit einem Versorgungsvertrag nach §§ 111 und 111a SGB V ist eine inhaltliche Orientierung an den Grundzügen des § 20 Abs. 2 a SGB IX vorgesehen, sie unterliegen keiner Verpflichtung zur Zertifizierung.

Die Trägergruppen, für die ZERTPUNKT GmbH ist es der „Paritätische Wohlfahrtsverband“, sind verantwortlich für die Gestaltung des Begutachtungsverfahrens.

Zielsetzung des MGW-Qualitätssiegels

- Nachweisliche Umsetzung aller MGW-Qualitätskriterien in allen vom MGW anerkannten Kliniken
- „gelebte“ Mütterspezifik
- Gewährleistung einer Überprüfung der MGW-Qualitätskriterien durch Dritte
- Gleiche Prüfkriterien, inhaltlich wie verfahrenstechnisch, für alle anerkannten Kliniken im MGW-Verbund und für alle Einrichtungsarten (Vorsorge/Reha)
- Gewährleistung einer größtmöglichen Verknüpfung mit bestehenden QM-Systemen (im Fall von Zertifizierungs- oder Selbstbewertungsverpflichtung)

Durchführung der Begutachtung

Die Überprüfung der MGW-Qualitätskriterien erfolgt auf Basis der MGW-Auditcheckliste und nur durch die von den Trägergruppen anerkannten Zertifizierungsunternehmen. Bei positivem Begutachtungsergebnis informiert das Zertifizierungsunternehmen die Trägergruppe, diese informiert das MGW. Die Erteilung des MGW-Qualitätssiegels erfolgt durch die MGW-Geschäftsstelle.

Phasen der Begutachtung

Grundsätzlich läuft die Begutachtung in einem zweistufigen Verfahren ab:

- Dokumentenprüfung
- Vor-Ort-Prüfung, d.h. Begehungen, Interviews, Beobachtungen und Einsicht in relevante Aufzeichnungen

Prüfrhythmus der Begutachtung

Nach der Erstzertifizierung hat die Einrichtung innerhalb von jeweils drei Jahren eine Re-zertifizierung nachzuweisen. Das MGW-Qualitätssiegel wird jeweils für einen Zeitraum von 3 Jahren verliehen.

Ablauf

Erstbegutachtung


Werden bei der Erstbegutachtung Abweichungen festgestellt, wird der Einrichtung durch das Zertifizierungsunternehmen eine Nachbesserungsfrist von bis zu neun Monaten für erforderliche Nachbesserungen eingeräumt. Werden die Abweichungen nicht fristgerecht behoben, erhält die Einrichtung kein MGW-Qualitätssiegel.

Wiederholte Begutachtung (Rezertifizierung)


Nach Erstbegutachtung hat die Einrichtung spätestens innerhalb von jeweils drei Jahren eine wiederholte Begutachtung (Rezertifizierung) nachzuweisen. Werden bei einer Rezertifizierung Abweichungen festgestellt, erhält die Einrichtung eine Nachbesserungsfrist von bis zu sechs Monaten. Werden die Abweichungen nicht fristgerecht behoben, erhält die Einrichtung kein MGW-Qualitätssiegel.

Erteilung des MGW-Qualitätssiegels

Das MGW-Qualitätssiegel wird durch die Elly Heuss-Knapp-Stiftung, Deutsches Müttergenesungswerk, verliehen. Die Gültigkeitsdauer beträgt 3 Jahre. Die Einrichtungen, denen das MGW-Qualitätssiegel verliehen wurde, dürfen damit werben. Die weiteren Rechtsfolgen bei negativen Begutachtungsergebnissen legt das Kuratorium fest.
ZERTPUNKT Zertifizierungsgesellschaft nach ISO und AZAV