Informationen zum Umgang mit Covid-19
Die ZERTPUNKT GmbH beobachtet die Entwicklung der Pandemie sehr aufmerksam und stellt die Gesundheit von allen Beteiligten also Kunden, Mitarbeitenden und Auditor*innen in den Mittelpunkt Ihrer Handlungen.
Die Maßgaben des Bundesgesundheitsministeriums, des Robert-Koch-Instituts sowie die behördlichen regionalen Vorgaben sind ausschlaggebend für unser Vorgehen im Rahmen unserer Dienstleistungen.
Dabei reagieren wir flexibel auf die jeweiligen Veränderungen der Lage. Gerne möchten wir Sie hiermit informieren, welche Schritte ggf. möglich oder notwendig sind, um eine sichere Auditdurchführung zu gewährleisten. Unsere Auditoren sind selbstverständlich darauf bedacht, das Risiko für alle Beteiligten so gering wie möglich zu halten. Darüber hinaus werden sie von uns regelmäßig auf die aktuellen Entwicklungen hingewiesen und in regelmäßigen Abständen geschult.
Ein Hygienekonzept liegt bei ZERTPUNKT vor, das ggf. auf aktuelle Gegebenheiten angepasst wird.
Von den Kunden, bei dem ein Vor-Ort Audit durchgeführt wird, verlangen wir derzeit eine „Checkliste zu Schutz- und Hygienemaßnahmen für Vor-Ort Begutachtungen“.
Das Vor-Ort Audit kann grundsätzlich dann stattfinden, wenn bei Ihnen bzw. dem Auditor*in keine Gefährdungslage vorliegt bzw. Sie oder der Auditor*in keine hohe Risikogefährdung für sich sieht. Sofern dann im Vor-Ort Audit die bekannten Hygieneregeln eingehalten werden, kann aus unserer Sicht das Audit stattfinden. Bitte beachten Sie, dass Sie einen genügend großen Raum zur Verfügung stellen, die Zahl der Beteiligten ausnahmsweise auf das notwendige Minimum reduzieren und zwischendurch ausreichend lüften. Unsere Auditoren werden sich selbstverständlich an die, in Ihrem Hause vorgegebenen Hygieneregeln anpassen.
Sollte es in Ihrem Hause einen Covid-Verdachtsfall oder eine Erkrankung gegeben haben, die akut ist, sollten Sie unverzüglich mit ZERTPUNKT Kontakt aufnehmen, auch wenn das Audit bereits vollständig durchgeplant ist.
In diesem Fall gibt es mehrere Möglichkeiten:
1) das Audit wird ganz oder teilweise auf ein sogenanntes Remote-Verfahren (Fern-Audit) umgestellt
2) das Audit wird auf einen späteren Zeitpunkt verschoben
Grundsätzlich gibt es bei der Terminierung von Audits Vorgaben zu entsprechenden Fristen. Diese werden von ZERTUNKT üblicherweise eingehalten und Sie werden jeweils rechtzeitig über die entsprechenden Fristen informiert. Im Falle von Corona gibt es auch von Seiten des Akkreditierers großzügigere Regelungen, sodass nicht von einer Gefährdung des Zertifikats ausgegangen werden muss.
Eine Rezertifizierung bzw. erneute Trägerzulassung steht an
Grundsätzlich gilt hierfür das gleiche Verfahren wie oben beschrieben, allerdings müssen die Fristen beachtet werden, zu denen das jeweilige Zertifikat ausläuft. Auch hier hat der Akkreditierer Möglichkeiten eingeräumt, eine Fristverlängerung auch ohne ein (vollständiges) Audit. Bitte sprechen Sie uns hierauf, sofern dies auf Ihre Situation zutrifft, unbedingt an.

