Diakonie-Siegel Medizinische Rehabilitation
Mit diesem Regelwerk wird den diakonischen Einrichtungen ein Instrument zur Verfügung gestellt, das die gesetzlichen Bestimmungen zum Qualitätsmanagement nach dem SGB IX abdeckt. Das Handbuch ist durch die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) anerkannt. Dies bedeutet, dass sich diakonische stationäre Rehabilitationseinrichtungen entsprechend einem Diakonie-spezifischen Qualitätsmanagementsystem zertifizieren lassen können, das alle gesetzlichen Anforderungen nach dem SGB IX, fachliche Anforderungen sowie die Anforderungen der DIN EN ISO 9001 abdeckt.
Zwei Zertifizierungs-Varianten sind möglich:
Variante 1: Diakonie-Siegel medizinische Rehabilitation
Variante 2: Diakonie-Siegel medizinische Rehabilitation und DIN EN ISO 9001 (Tandemzertifizierung)
Die Anforderungen, die Inhalte und der Umfang der Zertifizierungsverfahren sind in beiden Fällen identisch. Der Unterschied besteht lediglich im Zertifikat. Bei einer Tandemzertifizierung fallen geringfügig höhere Gebühren für das Zertifikat bzw. die Registrierung an.
Vorbereitung auf die Zertifizierung:
- Ein internes Systemaudit vor der Zertifizierung ist unabdingbare Voraussetzung für eine Zertifizierung. Es stellt sicher, dass das Qualitätsmanagementsystem in der Einrichtung gelebt wird, funktioniert und wirksam ist.
- Durch das Systemaudit bzw. die internen Audits werden die Mitarbeitenden mit dem
Verfahren und der Methodik des Audits vertraut gemacht und sind auf die Zertifizierungssituation besser vorbereitet.
Unser Informationsblatt bietet einen guten Einblick in die Vorbereitung auf eine Zertifizierung. Bitte fordern Sie dies an!
Ablauf der Zertifizierung:
Vorinformation/Vorgespräch: Interessierte Einrichtungen zur medizinischen Rehabilitation können sich unverbindlich über die Zertifizierung informieren. Durch die Rücksendung der Kurzanfrage der Kindertageseinrichtung an ZERTPUNKT können wir Ihnen ein unverbindliches Angebot über die Kosten für die Zertifizierung erstellen. Gerne bieten wir Ihnen auch ein unverbindliches kostenfreies Vorgespräch an.
Voraudit: Um den Stand des Qualitätsmanagementsystems bezüglich der Zertifizierung abzuschätzen, kann auf Wunsch ein Voraudit in der Einrichtung durchgeführt werden.
Das Zertifizierungsverfahren gliedert sich in folgende Schritte:
Prüfung der Dokumentation: Im ersten Schritt erfolgt die Prüfung der Qualitätsmanagementdokumentation. Sie erhalten eine schrifliche Rückmeldung von Ihrem Auditor/Ihrer Auditorin.
Zertifizierungsaudit/Vor-Ort-Begutachtung: Durch Begehungen, Interviews und Beobachtungen sowie die Einsichtnahme in Dokumente und Aufzeichnungen in der Einrichtung erfolgt die Begutachtung hinsichtlich der Umsetzung des Beschriebenen in der Praxis. Bei positivem Ergebnis wird die Zertifikatserteilung vom Auditteam empfohlen.
Auditdokumentation: Nach abgeschlossenem Audit erhalten Sie von ZERTPUNKT eine qualifizierte aussagefähige Auditdokumentation bzw. einen Auditbericht.
Zertifikatserteilung: Die Gültigkeitsdauer des Zertifikats beträgt 3 Jahre. Die zertifizierten Einrichtungen werden veröffentlicht und sind berechtigt, das erteilte Zertifikat z. B. für Werbezwecke zu verwenden. Das Zertifikat wird einmal jährlich im Rahmen eines Überwachungsaudits / Förderaudits bestätigt. Nach drei Jahren erfolgt ein Wiederholungsaudit (Rezertifizierung) zur Verlängerung des Zertifikats um weitere drei Jahre.

