ZERTPUNKT - Wir führen Zulassungen gemäß AZAV durch
Wie funktioniert das?
Das Verfahren erfolgt in den folgenden Schritten
Im Verfahren der Trägerzulassung wird Ihr Qualitätsmanagementsystem auf Übereinstimmung mit den Forderungen der AZAV überprüft.
Folgende Anforderungen stellt die AZAV an Ihr System
- Nachweis der Leistungsfähigkeit des Bildungsträgers
- Nachweis der Kompetenz des gesamten Personals
- Nachweis eines wirksamen, gelebten und sich ständig weiterentwickelnden Qualitäts-Sicherungssystems (die Kriterien sind in der AZAV § 2 Abs. 4 beschrieben)
- Nachweis eines Systems zur Arbeitsmarkt-Analyse
Zulassung von Bildungsmaßnahmen
Seit 1.4.2012 können neben den Maßnahmen der Fort- und Weiterbildung (FbW § 81 über Bildungsgutschein) auch Maßnahmen der Aktivierung (§45 über Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) zertifiziert werden.
Bei Maßnahmen gemäß § 81 muss zunächst festgestellt werden, ob der Preis sich innerhalb oder außerhalb des Bundesdurchschnittskostensatzes befindet.
Bei Maßnahmen innerhalb des BDKS kann eine Referenzauswahl getroffen werden. (Mindestens 20% der Maßnahmen müssen geprüft werden, jedoch mindestens aus jedem der 4 Wirtschaftszweige eine. Definition der Wirtschaftszweige: personenbezogener und sozialer Bereich, gewerblich technisch, kaufmännisch, unternehmensbezogen).
Bei Maßnahmen innerhalb des BDKS liegt die Entscheidung über die Zertifizierung sowie den Preis alleine bei ZERTPUNKT.
Maßnahmen, deren Preis über dem BDKS liegt, müssen einzeln geprüft werden und zur Kostenzustimmung an die zuständige Stelle bei der Bundesagentur weitergereicht werden.
Anforderungen an die Maßnahme
- Die Bildungsmaßnahme muss so konzipiert sein, dass sie bezogen auf Dauer, Inhalte, Ausstattung auf die Zielgruppe abgestimmt ist
- Eine gute Lehrorganisation muss gewährleistet werden
- Die Bildungsmaßnahme muss in arbeitsmarktrelevante und regionale Entwicklungen eingebunden sein und einen Vermittlungserfolg versprechen
- Die Kostensätze müssen Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit entsprechen

